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Ebene 01

Ein einheitlicher Auftritt

Grundsätzlich nutzen die gesamte städtische Verwaltung, alle Eigenbetriebe sowie kommunale Tochtergesellschaften und Mehrheitsbeteiligungen den Auftritt der Dachmarke Düsseldorf. Dieser besteht aus der kommunalen Designsprache (zu Gestaltungsprinzipien, Typografie, Farbigkeit, Bildsprache siehe Designsystem) sowie des Claims der Dachmarke „Düsseldorf Nähe trifft Freiheit“ (englisch: Düsseldorf Live close Feel free) als primären kommunikativen Absender.

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Alle bisher verwendeten kommunalen Designrichtlinien werden durch den neuen Markenauftritt abgelöst und damit ihre Gültigkeit verlieren.

Sonderfall Employer Branding

Die Rekrutierung geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für die Verwaltung und die kommunalen Betriebe der Landeshauptstadt Düsseldorf zu einer großen Herausforderung und einem erfolgskritischen Faktor geworden. Verwaltung und Betriebe stehen dabei nicht nur vor den gleichen Herausforderungen wie privatwirtschaftliche Unternehmen, sondern zunehmend auch mit ihnen im Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

In diesem Wettbewerb setzt eine zunehmende Zahl von Arbeitgebern auf das so genannte Employer Branding, das den Rekrutierungserfolg sowie die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern soll. Um hier nicht „hinter den Wettbewerb“ zurückzufallen ermöglicht die kommunale Markenarchitektur die Nutzung einer Employer Brand.

 

Diese wurde aus der Stadtmarke Düsseldorf heraus entwickelt und stellt in diesem Sinne kein autarkes Markenkonzept dar. Das Employer Branding ist in diesem Sinne eine die Stadtmarke spezifizierende oder adaptierende Strategie zur Positionierung der Landeshauptstadt Düsseldorf als attraktive Arbeitgeberin.

 

In der Gestaltung wird das Employer Branding durch den Zusatz „wir für“ angezeigt, der in einer blauen Sprechblase links neben dem Markenabsender zu positionieren ist.

Diese Erweiterung ist der derzeit einzige Zusatz, der neben dem Markenabsender positioniert werden darf, da folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Eindeutige markenwissenschaftliche und markenpraktische Fundierung

  • Herleitung durch einen umfassenden identitätsbasierten Markenprozess auf Grundlage der kommunalen Markenstrategie

  • Übergreifende Gültigkeit für alle Institutionen der Verwaltung und der Tochtergesellschaften der Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Ohne die ausnahmslose Erfüllung dieser Voraussetzungen, kann es keine weiteren Markenerweiterungen geben. Die individuelle Kennzeichnung von Initiativen, Themen, Services oder Produkte werden auf Ebene 03 der kommunalen Markenarchitektur geregelt.

 

Andersherum darf der Zusatz „wir für“ und die damit verbundenen Kommunikationsmaßnahmen bzw. Werbemittel ausschließlich im Kontext des kommunalen Personalmarketings eingesetzt werden. Zudem ist immer die Freigabe der Zuständigen Ämter (Amt10 und Amt13 einzuholen).

Weitere Sonderfälle

Die städtischen Mehrheitsbeteiligungen Rheinbahn AG und Düsseldorf Messe GmbH unterliegen nicht diesen Regelungen. Sie dürfen weiterhin eigene Designrichtlinien verwenden. Dies gilt grundsätzlich auch für die städtischen Kulturbetriebe. Sie unterliegen lediglich der Pflicht, den Dachmarken-Claim in alle Kommunikationsmittel einzubinden. Hier gilt die einfache Regel: wo das eigene Logo bzw. das von Sponsoren Anwendung findet, muss auch Platz für die Dachmarke Düsseldorf sein. Diese „Kennzeichnung“ kommuniziert ihre Zugehörigkeit zur Düsseldorfer Markenfamilie und nicht zuletzt die Unterstützung aus kommunalen Mitteln und durch kommunale Ressourcen. 

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