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Ebene 04

Sponsoring und Co-Branding

Die Ämter und Institutionen der Stadtverwaltung sowie die kommunalen Tochterunternehmen und Mehrheitsbeteiligungen können in verschiedenen Rollen Projektpartnerschaften mit Dritten eingehen. Die vierte Ebene der Markenarchitektur regelt die Anforderungen an die visuelle Kennzeichnung dieser Partnerschaften und unterscheidet dabei in die beiden Szenarien "Sponsoring/Förderung" sowie "Co-Branding":

Sponsoring/Förderung

Kommunale Marke als Sponsor/Förderer

Gewährt eine kommunale Marke Unterstützung durch Geldmittel, Sachmittel oder die Bereitstellung andere Ressourcen tritt sie als Sponsor oder Förderer auf. In der Regel geht damit die Möglichkeit einher, diese Rolle durch die Integration eines Sponsorenlogos in die Kommunikationsmittel des Projektpartners anzuzeigen. Bislang wurde hierfür das Individuallogo genutzt. In dem Bestreben auch hier sowohl die Identifikation des jeweiligen Unterstützers als auch die Stärkung der Dachmarke Düsseldorf zu gewährleisten, gelten zukünftig folgende Regelungen: 

 

  • Die unterstützende Rolle einer kommunalen Organisation wird durch die Integration eines kommunalen Sponsoring-Labels kommuniziert. 

  • Dieses Label beinhaltet sowohl das den jeweiligen Namen der unterstützenden Institution als auch den Claim und die Designsprache der Dachmarke.

  • Aktionslogos sind als Sponsoring-Absender nicht zulässig.

  • Bei Integration des Sponsoring-Labels kann auf die Verwendung des Claims der Dachmarke verzichtet werden.  

 

Die Elemente der kommunalen Sponsoring-Labels für die Blaue (Verwaltung) und Rote (Vermarktung) Logowelt des Düsseldorfer Markenportfolios:

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Die Ämter und Institutionen der Stadtverwaltung nutzen grundsätzlich die blaue Variante des Sponsoring-Labels unter Nennung ihres Namens. Das Logo der Stadtverwaltung kommt nicht zum Einsatz.

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Die Tochtergesellschaften der Stadtverwaltung, die in der Düsseldorfer Designsprache auftreten nutzen grundsätzlich die rote Variante des Sponsoring-Labels unter Nennung ihres Namens. Ihr individuelles Logo kommt nicht zum Einsatz.

Kommunale Marke als Empfänger von Sponsoring- oder Förderleistungen

In diesem Szenario erfolgt die Integration von Partnerlogos in die Kommunikationsmittel der kommunalen Marke. Dies geschieht anlassbezogen und kann die Integration von einem oder mehreren Logos beinhalten. Zulässig ist zudem die Verwendung eines Passus wie "In Kooperation mit" in Verbindung mit den Partnerlogos. Die sonstige Gestaltung richtet sich hier nach den Gestaltungsvorgaben der Stadt Düsseldorf.

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Co-Branding

Während sich der Fall "Sponsoring/Förderung" eher auf eine materielle Unterstützung beschränkt, tritt der Fall eines "Co-Brandings" ein, wenn eine kommunale marke auch auf inhaltlicher Basis in das betreffen Projekte involviert ist und z.B. als gleichberechtigter Partner, Mitinitiator oder -veranstalter auftritt. 

 

Dies deckt ein sehr breites Feld von unterschiedlichsten Konstellationen ab, für die die jeweilig beteiligten Partner in der Regel eigenständige Design- und Kommunikationslösungen erarbeiten. Hier muss es das Ziel der kommunalen Marken sein, möglichst viele Elemente der Dachmarke Düsseldorf zu integrieren. 

Mindestanforderung

Die Integration des unter „Sponsoring/Förderung“ definierten Labels stellt die absolute Mindestanforderung an die visuelle Integration der Stadtverwaltung Düsseldorf im Zuge von Co-Brandings dar. Das Label kann sowohl allein als auch in Kombination mit dem Logo des Projektpartners verwendet werden.

Markenprägende Designelemente

Im Zuge gleichberechtigter Projektpartnerschaften sollte es jedoch gelingen, über die Mindestanforderungen hinaus, weitere markenprägende Elemente in die Entwicklung eines gemeinsamen Designs einfließen zu lassen: 

 

  • In diesem Sinne sollte insbesondere bzw. zuallererst die Typografie und Headline-Mechanik der Designsprache Anwendung finden. Die Mindestanforderung der Label-Integration besteht weiterhin.

  • Gelingt es zusätzlich zudem den Claim der Dachmarke prominent, d.h. in Nähe der Überschriften zu integrieren, kann die Verwendung des Labels (Mindestanforderung) entfallen. Das jeweilige kommunale Individuallogo kann dann gemäß Ebene 02 eingesetzt werden.

  • Darüber hinaus ist die Verwendung von Bilder mit erkennbarem Düsseldorf-Bezug, die den Anforderungen der Bildsprache der Dachmarke Düsseldorf entsprechen, zu bevorzugen - ebenso wie die Anwendung der durch die Dachmarke definierten Farben.

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